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Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!

In einem unverbindlichen, kostenlosen Beratungsgespräch lernen wir uns kennen und können gemeinsam die Ziele für eine zukünftige Zusammenarbeit festlegen.

04121 4506616info@80zwanzig.com


Ich interessiere
mich besonders für:


Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Ihre Fragen

  • Kosteneinsparung erzielen
  • Geschäftskennzahlen entwickeln
  • notwendige Veränderungen aufzeigen
  • fehlendes know how ergänzen
  • fehlende Zeit aufbringen
  • Qualitätsmanagement aufbauen
  • Strategie entwickeln
  • Geschäftsplan, Geschäftskonzept, Businessplan aufstellen
  • Sich auf ihr Geschäft und ihre Kunden konzentrieren können?
  • Wachsen und ihren Ertrag steigern?
  • die Qualität ihrer Dienstleistungen steigern?
  • Mehr Lohn bezahlen können?
  • Mehr Zeit haben und Mitarbeiter entlasten?
  • Mehr Überblick erhalten?
  • Mehr Wissen aufbauen können?
  • In neue Technik und moderne Abläufe investieren können?
  • Was haben Sie schon unternommen?
  • Sind ihre Ziele schon konkret?
  • Gibt es ein spezielles Problem?
  • Suchen Sie Ursachen für ein Problem?
  • Kennen Sie die Lösung schon?
  • Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung in die Praxis?
  • Profitieren Sie von qualitätsgesicherten Paketen zum Festpreis!
  • Oder nutzen Sie die volle Flexibilität mit transparenten und fairen Verrechnungssätzen.
  • Sie erhalten ein Angebot innerhalb von 3 Werktagen.
  • Die Förderung von Unternehmensberatung wickelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab.

 

  • Der Zuschuss bemisst sich nach den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
    Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt
    – für Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im
    – Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 %,
    – Geltungsbereich der Region Lüneburg 60 %,
    – Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50 %
    sowie
    – für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90 %
    der jeweiligen Bemessungsgrundlage.